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Die Schwarz-Weiß-Aufnahme des Fotografen Carl Hohl zeigt einen schmalen Wasserlauf. Mehrere Personen stehen am bewaldeten Ufer und sehen dabei zu, wie ein Mann an einem Kahn hantiert. Ein weiterer Mann sitzt in dem Boot.

Bootsfahrer auf einem afrikanischen Fluss vor Mangroven, Quelle: BArch, Bild 163-179 / Hohl, Carl

Flaggenwechsel über Neukamerun - Das Marokko-Kongo-Abkommen

Am 4. November 1911 wurde das „Deutsch-französische Abkommen betreffend die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika“ unterzeichnet, mit dem das Deutsche Reich letztmals umfangreichen Kolonialbesitz erwarb.

  • maschinentextliches Dokument, linke Spalte in französischer, rechte Spalte in deutscher Sprache
    Deutsch-französisches Abkommen betreffend die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika vom 4. November 1911
  • Es handelt sich um eine Landkarte von Kamerun. Innerhalb einer rot gekennzeichneten Grenzlinie sind römische Zahlen zu lesen, die für die während der deutschen Kolonialherrschaft eingerichteten selbstständigen Regierungsstationsbezirke stehen.
    Kamerun nach den Gebietserwerbungen von 1911
  • erste Seite eines zweiseitigen maschinentextlichen Dokuments
    Protokoll Nr. 1 der deutsch-französischen Grenzkommission vom 2. Dezember 1912
  • Auf der Schwarz-Weiß-Fotografie ist ein Stück Wald zu sehen, in dem eine Schneise freigelegt worden ist. Durch diese hindurch schlängelt sich am Boden ein Steg aus Holzbrettern.
    Blick auf die Telefonlinie Duala – Buea, Kamerun, 1903
  • erste Seite eines zweiseitigen maschinengeschriebenes Dokuments mit Stempeln und handschriftlichen behördlichen Angaben
    Bericht der Grenzexpedition an das Reichs-Kolonialamt vom 25. Februar 1913
  • Eine Frau mit kurzen Haaren und ohne Oberbekleidung sitzt vor einer runden Hütte mit Spitzdach und schält Maniok (Cassada). Drei Kinder stehen um sie herum. Auf dem Boden befinden sich mehrere Gefäße. Das Schwarz-Weiß-Foto wurde 1913 vom Fotografen Carl Hohl aufgenommen.
    Frau, Cassada schälend, 1913
  • Deckblatt einer Akte mit handschriftlichem Titel und behördlichen Angaben und Stempeln
    Südkamerun-Grenzexpedition, 1912-1913
  • handschriftliches, nur auf der rechten Blatthälfte beschriebenes Manuskript
    Tagebuch der Dienstreise von Staatssekretär Wilhelm Solf nach Neukamerun com 8. September 1913
  • zweizeiliges Telegramm mit behördlichen Stempeln und handschriftlich ergänzten Angaben
    Übernahme von Lere – Telegramm aus Buea, Kamerun, November 1912
  • handschriftliches Dokument mit zahrleichen Daten, Unterschriftskürzeln und Stempeln
    Übernahme von Lere – Immediatbericht an Kaiser Wilhelm II vom 9. November 1912
  • maschinentextliches Schreiben
    Übergabeprotokoll für den Posten Bozoum, Zentralafrika, vom 1. April 1913
  • Maschinentext mit handschriftlich ergänzten Kürzeln und Daten am unteren linken Rand
    Bericht über die Flaggenhissung in Ekododo am Temboni am 1./2. Oktober 1912
  • maschinengeschriebenes Dokument mit handschriftlich ergänzten Daten und Angaben
    Bericht über die Gesundheitsverhältnisse der Station Oyem vom 17. Oktober 1912
  • maschinengeschriebenes Dokument mit handschriftlich ergänzten Daten und Angabenam unteren rechten Rand
    Bericht über die Station Ngara-Binsam vom 6. November 1912
  • maschinengeschriebenes Dokument mit zahlreichen handschriftlichen Ergänzungen, Stempeln und behördlichen Angaben
    Errichtung von Verwaltungsbezirken in Neukamerun, 6. März 1913
  • Ein afrikanischer Mann steht vor einem großen Baum, an dessen Stamm sich viele Wurzeln und Ranken hinaufschlängeln. Das Schwarz-Weiß-Foto wurde im Jahr 1902 vom Fotografen Carl Hohl in Kamerun aufgenommen.
    Baumkuriositäten
  • Die Schwarz-Weiß-Aufnahme des Fotografen Carl Hohl zeigt einen schmalen Wasserlauf. Mehrere Personen stehen am bewaldeten Ufer und sehen dabei zu, wie ein Mann an einem Kahn hantiert. Ein weiterer Mann sitzt in dem Boot.
    Mangroven mit Boot
  • Das Dokument ist ein Notenblatt. Unter den Notenzeilen sind die Verse des Liedes "Malongo vom Kongo und seine kleine Frau" aufgeführt. Zusätzlich zum Titel sind als weitere Informationen zu lesen: Tanz-Duett aus der Revue: Chauffeur! Ins Metropol! Text von Julius Freund. Musik von Rudolph Nelson. Polkatempo.
    „Malongo vom Kongo und seine kleine Frau“, 1912
  • Acht afrikanische Frauen ohne Oberbekleidung und Schuhe stehen in einer Reihe vor einer Hütte. Sie tragen traditionelle Frisuren und Haarschmuck.
    Frauen aus Mbolensork (Span. Ecke) mit Helmfrisur und Haarschmuck
  • Das Schwarz-Weiß-Foto stammt aus der Publikation "Die Grenzgebiete Kameruns im Süden und Osten" (Berlin 1914; Tafel IV) und wurde von dem Fotografen Dr. Hans Gehne aufgenommen. Abgebildet ist eine sandige Straße, die links und rechts mit einfachen Hütten sowie Palmen und anderen Bäumen gesäumt ist.
    Mwengemebare, geschlossenes Dorf, Mitte: Verbotszeichen aus der Raphiapalme

Am 4. November 1911 wurden in Berlin zwei deutsch-französische Verträge unterzeichnet: Im „Deutsch-französischen Abkommen betreffend Marokko“ überließ Deutschland an Frankreich das Protektorat über Marokko; gleichzeitig übergab Frankreich mit dem „Deutsch-französischen Abkommen betreffend die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika“ Teile von Französisch-Äquatorial-Afrika, das nun so genannte „Neukamerun“, an Deutschland.

Das Deutsche Reich verfolgte mit dieser Gebietserwerbung das Ziel eines Zugangs zum Kongobecken und sah große wirtschaftliche Möglichkeiten (z. B. bei der Ausbeutung von natürlichen Gummivorkommen). Kritiker merkten jedoch an, dass das bisher gänzlich unerschlossene Gebiet hohe Investitionen erfordere.

„Neukamerun“ gehört heute zu vier Staaten, nämlich zu Gabun, der Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik sowie dem Tschad. Es umfasste ca. 280.000 qkm und war damit etwa so groß wie die Bundesrepublik Deutschland bis 1990. Im Jahr 1911 schloss das Gebiet südlich und östlich an die seit 1884 bestehende deutsche Kolonie Kamerun an.

Bei Abschluss des „Kongo-Abkommens“ in Berlin wurden „am grünen Tisch“ gerade Grenzlinien auf der Karte eingezeichnet. Die genaue Geographie des Gebietes war noch weithin unbekannt.

Eine deutsch-französische Grenzexpedition wurde nach Zentralafrika entsandt, um die Grenze vor Ort zu erforschen und zu definieren. Die tatsächliche Übergabe der Gebiete erfolgte in vier Etappen, am 1. Oktober 1912, am 1. Februar 1913, am 1. April 1913 und am 1. Juni 1913.

Die Vermessungsarbeiten waren im Herbst 1913 abgeschlossen. Auf der im März/April 1914 stattfindenden Brüsseler Konferenz wurde weitgehende Einigung über den Grenzverlauf von Neukamerun erzielt.

Wenige Monate später begann der 1. Weltkrieg und läutete das Ende der deutschen Kolonialzeit ein. Kamerun wurde durch britische und französische Truppen besetzt. Neukamerun ging an Frankreich (Französisch Äquatorialafrika) zurück; „Altkamerun“ wurde zu 5/6 französisches Mandatsgebiet, zu 1/6 britisches und verwaltungsmäßig an Nigeria angeschlossen. Der französische Teil von „Altkamerun“ wurde 1960 unabhängig und 1961 mit einem Teil des britischen Kameruns vereinigt.

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